•
Kanzlei
•
Team
•
Schwerpunkte
•
Aktuelles Recht
•
Honorar
•
Kontakt
•
Blog |
Honorar
Die Frage, ob es sich lohnt, für eine
Beratung und/oder Vertretung durch eine Anwältin oder einen
Anwalt Geld auszugeben, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Wir besprechen dies gerne vorab telefonisch mit Ihnen oder zu
Beginn des Beratungsgesprächs.
Die Anwaltsvergütung ist - mit Ausnahme der Beratungsvergütung -
gesetzlich geregelt. Es bestehen allerdings Spielräume im
außergerichtlichen Bereich, je nachdem, wie umfangreich und
bedeutend die Tätigkeit ist. Es können auch Zeithonorare oder
Pauschalhonorare vereinbart werden.
Ihnen stehen mehrere Wege zur
Verfügung, um die Kosten zu begrenzen bzw. überschaubar zu
machen.
Erste Möglichkeit: Beratung
Wir prüfen auf dem Beratungsweg, ob eine Klage bzw. eine
bestimmte Rechtshandlung oder ein Antrag überhaupt sinnvoll ist,
bevor Sie in dieser Sache tätig werden. Lohnt sich der Aufwand –
steht das angestrebte Ergebnis in einem vernünftigen Verhältnis
zu den aufzuwendenden Kosten? Für diese Vorabprüfung können wir
Ihnen in der Regel ein Pauschalhonorar von 50 Euro
anbieten. Vorteil: Sie erhalten eine gute und kalkulierbare
Entscheidungsgrundlage.
Beispiele:
Beratungsbeispiel Arbeitsverhältnis:
Bei einer Kündigung prüfen wir, ob sich eine
Kündigungsschutzklage konkret für Sie lohnen könnte bzw. ob
Chancen auf eine Abfindung bestehen. Für diese Beratungsleistung
berechnen wir pauschal 50 Euro. Diese Vorabprüfung macht Sinn,
denn bei einem arbeitsgerichtlichen Prozess besteht in der
ersten Instanz die Besonderheit, dass jede Seite ihre
Anwaltskosten selbst tragen muss, unabhängig vom Ausgang des
Prozesses.
Beratungsbeispiel Ehe- und
Familienrecht: Für die pauschale Beratungsgebühr von 50
Euro ermitteln wir für Sie die Höhe des Unterhalts für
minderjährige Kinder bei übersichtlichen
Einkommensverhältnissen. Oder wir untersuchen, ob es sich für
Sie lohnt, einen bestehenden Unterhaltstitel abzuändern. Zu
einem Pauschalbetrag von 75 Euro prüfen wir die Zweckmäßigkeit
eines Ehevertrags – empfiehlt es sich, einen Ehevertrag
abzuschließen oder macht es Sinn, einen bestehenden Ehevertrag
in Frage zu stellen?
Beratungsbeispiel Mietrecht:
Für eine Beratungspauschale von 50 Euro ermitteln wir, inwieweit
es zweckmäßig ist, sich gegen eine Mieterhöhung oder eine
Kündigung/Räumungsklage zur Wehr zu setzen.
Für komplizierte Prüfungen schlagen wir in der Regel
Stundenhonorare vor.
Zweite Möglichkeit: Rechtsschutzversicherung
Sie sind für diesen Fall rechtsschutzversichert. In
diesem Fall klären wir die Kosten mit Ihrer Versicherung.
Außerdem kann es bei finanziell aufwändigen Prozessen angeraten
sein, mit einem Prozessfinanzierer zusammen zu arbeiten.
Ihre Anwälte können Sie frei auswählen, auch wenn sich die
Empfehlungen einiger Rechtsschutzversicherer anders anhören.
Dritte Möglichkeit: Prozesskostenhilfe
Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen,
können wir für Sie für ein gerichtliches Verfahren die
Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn das Gericht hinreichende
Erfolgsaussichten sieht, können die Gerichtskosten und die
Kosten unserer Tätigkeit dann von der Staatkasse übernommen
werden.
Vierte Möglichkeit: Kostenteilung im gerichtlichen
Verfahren
In der Regel werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens
nach dem Verhältnis von Gewinnen und Verlieren aufgeteilt. Eine
Ausnahme besteht insoweit aber z. B. für
Arbeitsgerichtsverfahren in der 1.Instanz und für
Scheidungsverfahren. Dort trägt jeder seine Kosten selbst. Wie
hoch die Kosten für Sie ausfallen können, richtet sich in der
Regel nach dem Streitwert. Für Ihren konkreten Fall erläutern
wir Ihnen dies gerne. Ausführliche Informationen über die Kosten
anwaltlicher Tätigkeit können Sie auch den Internetseiten der
Bundesrechtsanwaltskammer entnehmen.
Fünfte Möglichkeit:
Präventives Tätigwerden
Sie schalten unsere fachliche Kompetenz möglichst schon
im Vorwege von Vereinbarungen und vertraglichen Gestaltungen
ein. Unklare, unvollständige oder fehlerhafte Vereinbarungen
sind häufig der Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Ein hieb- und
stichfester Vertrag ist im Regelfall billiger als ein späterer
Rechtsstreit.
Deswegen entwickeln und gestalten wir Verträge,
Vorlagen und Geschäftsbedingungen.
Wir prüfen für Sie Vertragsentwürfe der Gegenseite, bevor Sie
unterschreiben.
Der Vorteil ist, dass wir in diesem Stadium noch alle
rechtlichen Spielräume nutzen können, die Ihnen im Nachhinein im
Regelfall nicht mehr zur Verfügung stehen. Natürlich
unterstützen wir Sie auch in Verhandlungen, beispielsweise mit
Banken und Versicherungen. In der Regel vereinbaren wir für
diese Leistungen ein Honorar auf Stundenbasis, wobei wir im
Vorwege eine voraussichtliche Stundenzahl angeben.
|